Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Livello GmbH (“Livello” oder "Anbieter") und dem Vertragspartner (“Kunde”) für den Kauf oder die Miete eines "Livello-Geräts" sowie die Nutzung der Softwarelösung "Mission Control". Sie gelten für alle relevanten Verträge. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sowie mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
1.2 Durch Annahme des Angebots, den Kaufvertragsabschluss oder die Nutzung von "Mission Control" erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter sind nicht gültig, auch wenn Livello nicht explizit widerspricht. Selbst bei Bezugnahme auf Schreiben mit anderen Bedingungen hat dies keine Auswirkungen auf diese AGB.
2. Leistungen des Anbieters
2.1 Der Anbieter stellt die Softwarelösung "Mission Control" als SaaS- bzw. Cloud-Lösung zur Verfügung, die die Steuerung, Überwachung und Verwaltung des Livello-Gerätes und Produktbestands ermöglicht. Sollte der Kunde eine “Extra Funktion” (also ein über die normale Funktionsvielfalt hinausgehendes Feature, dass noch nicht endgültig entwickelt wurde) mithin ein “Entwicklungsphase-bezogene-Feature” gewünscht sein, so wird dies ausdrücklich vereinbart und der Kunde hat nur eingeschränkte Nutzungsrechte ohne Gewährleistung.
2.2 Livello ist nicht verantwortlich, die Datenverbindung zwischen Kunden-IT und Übergabepunkt aufrechtzuerhalten. Der Kunde ist für benötigte technische Einrichtungen, einschließlich Hardware, Software und Internetverbindung, selbst verantwortlich.
2.3 Livello kann die Software updaten, ändern und anpassen, ohne wesentliche Leistungsverminderung. Anpassungen an veränderte Einsatzbedingungen sind nicht zwingend. Das Recht zur Überprüfung der Nutzung für Verbesserungszwecke bleibt vorbehalten.
2.6 Livello liefert das Gerät am voraussichtlichen Lieferdatum auf Kosten des Kunden. Bei Verzögerungen informiert Livello den Kunden und veranlasst die Lieferung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
2.7 Die Lieferung erfolgt gemäß den vereinbarten Incoterms® 2020, ex Works (ab Werk), es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware ab Werk trägt der Käufer sämtliche Kosten und Risiken im Zusammenhang mit dem Transport, einschließlich Transportkosten, Versicherungskosten und Zollgebühren. Der Käufer ist für die Organisation und Bezahlung des Transports sowie die Einhaltung aller geltenden Export- und Importvorschriften verantwortlich. Jegliche Haftung des Verkäufers für Schäden an der Ware oder Verluste während des Transports ab Werk ist ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt am Bestimmungsort zu übernehmen und etwaige Schäden oder Mängel unverzüglich zu melden. Sollte der Käufer die Ware nicht rechtzeitig am Bestimmungsort übernehmen, trägt er sämtliche Lager- und Verwaltungskosten sowie etwaige zusätzliche Transportkosten.
2.8 Bitte beachten Sie, dass es bei der Befüllung oder Entnahme einer größeren Menge von Produkten während einer Session zu Abweichungen in der durch die Gewichts- Produkterkennung erfassten Produktanzahl kommen kann. Im Befüllermodus kann gegebenenfalls eine manuelle Korrektur der erfassten Produktanzahl erforderlich sein. Auch das Überschreiten oder Unterschreiten der zulässigen Mindest- oder Höchstgewichte kann zu Abweichungen führen.
3. Nutzungsberechtigung
3.1 Der Anbieter gewährt dem Kunden eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare und nicht-unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Softwarelösung "Mission Control" während der Vertragslaufzeit (sowohl im Falle eines direkten Kaufes als auch bei der Probephase). Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf 5 autorisierte Nutzer pro erteilte Lizenz. Der Kunde teilt Livello die Namen und die Emailadresse der Nutzer im Rahmen des Onboarding Prozesses mit. Nachträglich werden Nutzer vom Kunden über die Emailadresse "Service@livello.com" beantragt. (nachfolgend „autorisierte Nutzer”). Die Zugangsdaten werden den autorisierten Nutzern per E-Mail übersandt. Der Kunde stellt sicher, dass nur die autorisierten Nutzer Zugriff auf die Software erhalten und ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf die Zugangsdaten sowie die Nutzung der Software auszuschließen. Der Kunde ist für die Geheimhaltung sämtlicher Zugangsdaten und Kontoinformationen verantwortlich. Der Kunde ist verantwortlich für alle Handlungen der autorisierten Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Software und unterrichtet Livello unverzüglich über jede unbefugte Nutzung.
3.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz und die Sicherung von Unternehmensinhalten sicherzustellen. „Unternehmensinhalte“ sind alle Texte, Bilder, Daten, Logos, Marken und Grafiken, die vom Kunden bereitgestellt werden, sowie Inhalte, die vom Kunden und/oder einem autorisierten Kunde generiert werden.
3.3 Die Lizenz ist auf den Kunden beschränkt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, der Anbieter stimmt dem ausdrücklich schriftlich zu.
4. Rechte und Pflichten des Kunden
4.1 Veränderungen an der im Livello-Gerät verbauten Technik sind untersagt und führen zum Ausschluss der Gewährleistungsrechte. Im Falle einer potenziellen Rücknahme behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zustand des Geräts nach vorheriger Terminabsprache persönlich oder durch beauftragte Dritte zu überprüfen.
4.2 Der Kunde muss das Livello-Gerät sofort nach Lieferung von qualifiziertem Fachpersonal überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich melden, um sich auf erkennbare Mängel berufen zu können.
4.3 Der Kunde trägt die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung und den Schutz seiner Zugangsdaten zu "Mission Control" vor unbefugtem Zugriff.
4.4 Der Kunde ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung des Livello-Geräts, die Bestellung, Ausstattung und den Verkauf von Produkten, die Einhaltung von HACCP-Vorgaben und relevanten gesetzlichen Bestimmungen im Lebensmittelrecht. Regelmäßige Untersuchungen der Funktionsfähigkeit des Geräts und die Gewährleistung von Belüftung und Zugänglichkeit liegen ebenfalls in seiner Verantwortung.
4.5 Dem Kunden ist es untersagt, Änderungen, Reverse Engineering, Dekompilieren,
Disassemblieren oder Modifizieren der Hardware oder Software des Smart-Kiosks vorzunehmen. Das Kopieren, Nachbauen oder jegliche Form der Reproduktion der Livello Produkte, seiner Komponenten oder Funktionen, direkt oder indirekt bzw. durch Dritte, ist streng verboten.
4.6 Der Kunde muss Livello umgehend über Verstöße gegen die AGB oder Probleme mit dem Livello-Gerät oder der Softwarelösung "Mission Control" informieren. Dies umfasst insbesondere Funktionsstörungen, die der Kunde sofort und detailliert an Livello kommunizieren muss, um eine schnelle Lösungsfindung zu ermöglichen
4.7 Der Kunde erwirbt außer den explizit im Vertrag genannten Nutzungsrechten keine weiteren Rechte an der Software. Livello bleibt Eigentümer der Software und aller darin enthaltenen Urheberrechte.
4.8 Der Kunde ist dafür verantwortlich, das Livello-Gerät regelmäßig auf ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit zu überprüfen und frei von Beeinträchtigungen zu halten, für ausreichende Belüftung und Zugänglichkeit zu sorgen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die regelmäßige Instandhaltung und Wartung der Geräte gemäß den Vorgaben der Unterlagen. Dies beinhaltet die Wartung und Reinigung des Kühlschranks, einschließlich Verdampfer und Abfluss, wie in der Betriebsanleitung beschrieben. Während der Mietzeit muss der Kunde das Livello-Gerät auf eigene Kosten in ordnungsgemäßem Zustand halten und sorgfältig behandeln und reinigen.
4.9 Soweit gesetzlich zulässig, muss der Kunde Livello von sämtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit Produkthaftung freistellen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht.
5. Aufstellort; Instandhaltung, Genehmigung
5.1 Der Kunde ist verantwortlich für die Beantragung erforderlicher Genehmigungen, um das Livello-Gerät am Aufstellort betreiben zu können.
5.2 Der Kunde sichert zu, dass der Aufstellort den Betriebsanleitungskriterien entspricht und das Livello-Gerät nach geltendem Recht am Aufstellort aufgestellt und betrieben werden kann.
5.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, das Livello-Gerät in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und sorgfältig zu behandeln, insbesondere nicht über den Türgriff zu bewegen, um Verformungen des Türrahmens zu vermeiden.
5.4 Der Kunde ist verantwortlich für die Beantragung erforderlicher Genehmigungen. Es obliegt dem Kunden, Livello umgehend über Strom- und Internetverbindungsprobleme zu informieren.
6. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Preis für das Livello-Gerät gemäß dem Kaufvertrages zu entrichten.
6.2 Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die festgelegten Gebühren gemäß der aktuellen Preisliste des Anbieters für die Nutzung der Softwarelösung "Mission Control" zu begleichen.
6.3 Die Zahlungen erfolgen in der vereinbarten Währung und innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
6.4 Der Kunde wird eigenständig mit einem geeigneten Anbieter einen Vertrag für die Abwicklung der Zahlungen abschließen. Zusätzlicher Aufwand für die Einbindung eines neuen Zahlungsanbieters wird gemäß den Anlagen vergütet.
6.5 Im Falle von Zahlungsverzug behält sich der Anbieter das Recht vor, vorübergehend die Leistungen von "Mission Control" einzuschränken oder den Vertrag zu kündigen.
6.6 Livello stellt monatlich eine Rechnung für erbrachte Leistungen aus, die dem Kunden spätestens zwei Wochen nach Ablauf jeden Monats zugeht. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
6.7 Das uneingeschränkte Eigentum an den verkauften Waren (Eigentumsvorbehalt) behält Livello ("Anbieter") bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Livello übergibt das Kaufobjekt (Livello-Gerät/Smart-Fridge) in einen gebrauchsfähigen Zustand. Es besteht kein Widerrufsrecht.
7.2 Livello haftet nicht verschuldensunabhängig für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel am Kaufobjekt. Der Kunde unterstützt Livello bei Mängelfeststellung und -beseitigung.
7.3 Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von unverzüglich nach Warenerhalt schriftlich mitgeteilt werden. Versteckte Mängel unterliegen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Haftung für mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7.4 Livello haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist auf typischerweise vorhersehbare Schäden beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.7 Der Anbieter haftet nicht für Schäden durch unsachgemäße Nutzung von "Mission Control" oder des Livello-Geräts. Die Verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von Livello an der Software ist ausgeschlossen. Auch für Ausfälle des Mietobjektes gibt es keine Schadensersatzansprüche, insbesondere keinen Anspruch auf entgangenen Gewinn.
7.8 Der Anbieter haftet nicht für indirekte, mittelbare oder Folgeschäden aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung von "Mission Control" oder des Livello-Geräts.
7.9 Bei einer Lieferung an den Kunden geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1 Bei einem Mietvertrag (Probephase) startet die Laufzeit mit der Unterzeichnung und endet 6 Monate nach Aufstellung des Livello-Gerätes. Bei versäumter fristgerechter Kündigung wird der Vertrag automatisch in einen Kaufvertrag umgewandelt und in Rechnung gestellt. Die Mietlaufzeit kann 5 Wochen vor Vertragsende gekündigt werden. Die (Software) Lizenzgebühr bzw. der dazugehörige Vertrag endet mit der Mietlaufzeit bei fristgerechter Kündigung (im Falle eines Mietvertrages).
8.2 Nicht vereinbarte Veränderungen am Kühlschrank, die die Wiederherstellung des Lieferzustands unmöglich machen, führen trotz fristgerechter Kündigung während der Mietphase zum Kauf.
8.3 Beide Parteien können den Vertrag schriftlich unter Einhaltung angemessener Kündigungsfrist kündigen.
8.4 Bei schwerwiegender Verletzung dieser AGB kann der Anbieter den Vertrag fristlos kündigen.
8.5 Jede Partei kann den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn:
ein Insolvenzantrag gestellt wurde und nicht innerhalb von zwei Monaten zurückgewiesen wurde;
die wirtschaftliche Lage der anderen Partei die Vertragserfüllung ernsthaft gefährdet;
eine wesentliche Vertragspflicht trotz schriftlicher Mitteilung nicht innerhalb von 30 Tagen behoben wird.
8.6 Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss das Livello-Gerät in vertragsgemäßem Zustand und frei von Schäden auf Kosten des Kunden an den benannten Standort in Deutschland übergeben werden.
9. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet der anderen für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt. Dazu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Krieg, Ausschreitungen, Bürgerunruhen, Embargo, Energie- oder Rohstoffmangel, Nichtverfügbarkeit von Elektrizität, Ausfall des Internets oder sonstiger Infrastruktur.
10. Kundendaten und Datenschutz
10.1 Livello speichert als technischer Dienstleister die vom Kunden eingegebenen und gespeicherten Inhalte und Daten für die Nutzung der Software. Der Kunde verpflichtet sich, keine strafbaren oder rechtswidrigen Inhalte einzustellen und keine schädliche Software im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt für personenbezogene Daten die verantwortliche Stelle und muss sicherstellen, dass die Verarbeitung dieser Daten rechtlich genehmigt ist.
10.2 Der Kunde ist allein verantwortlich für die verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten. Livello ist nicht verpflichtet, die vom Kunden genutzten Inhalte zu prüfen und der Kunde stellt Livello von jeglicher Haftung und Kosten frei, wenn Dritte Ansprüche aufgrund der Handlungen des Kunden erheben. Livello informiert den Kunden über die Inanspruchnahme und ermöglicht ihm die Abwehr des Anspruchs, falls rechtlich möglich. Der Kunde teilt Livello alle verfügbaren Informationen über den Sachverhalt mit.
10.3 Die Parteien werden die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
11. Vertraulichkeit
11.1 Jede der Parteien verpflichtet sich, die von der jeweiligen anderen Partei und/oder einem mit diesem im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen und/oder einem von dieser eingeschalteten Dritten im Zusammenhang mit diesem Vertrag mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise offenbarten Informationen, Unterlagen und Dokumente, wie zum Beispiel Daten, Entwürfe, Pläne, Preise, Beschreibungen, Spezifikationen, Verfahren, Produktionsabläufe, Muster, Programme, Materialien, einschließlich der hierauf basierenden Studien, Analysen und/oder Kopien (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“) geheim zu halten, ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden und die Vertraulichen Informationen weder direkt noch indirekt Dritten zu offenbaren. Die Weitergabe von Vertraulichen Informationen an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweiligen offenbarenden Partei gestattet. Insbesondere ist es den Parteien untersagt, Vertrauliche Informationen (oder Teile hiervon) ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenbarenden Partei in irgendeiner Form unmittelbar oder mittelbar gewerblich zu verwerten. Etwaige weitergehende gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen oder Nutzungsbeschränkungen bleiben unberührt.
Die Verpflichtungen gelten nicht für solche Vertraulichen Informationen (oder Teile davon), bei denen die jeweilige empfangende Partei nachweist, dass diese Vertraulichen Informationen der empfangenden Partei vor der Offenbarung durch die offenbarende Partei bekannt waren;
der Öffentlichkeit vor der Offenbarung durch die offenbarende Partei bekannt oder allgemein zugänglich waren;
der Öffentlichkeit nach der Offenbarung durch die offenbarende Partei ohne Mitwirkung oder Verschulden der empfangenden Partei zugänglich gemacht worden sind;
durch die empfangende Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Einschränkungen oder Verletzung dieser Vereinbarung oder einer anderen Vertraulichkeitsverpflichtung erworben wurden;
die empfangende Partei unabhängig von der Kenntnis der Vertraulichen Informationen entwickelt hat oder hat entwickeln lassen;
aufgrund einer durchsetzbaren behördlichen oder vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung oder aufgrund sonstigem anwendbarem Recht zu offenbaren sind, vorausgesetzt, dass die jeweilige empfangende Partei (1) soweit gesetzlich zulässig, zuvor die offenbarende Partei über diese Verpflichtung und seine Absicht, die Vertraulichen Informationen zu offenbaren, informiert, um der offenbarenden Partei angemessene Gelegenheit einzuräumen, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und (2) danach nur solche Vertraulichen Informationen offenlegt, die notwendig sind, um der entsprechenden Verpflichtung nachzukommen, gleichgültig ob die offenbarende Partei entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen hat oder nicht.
11.2 Sämtliche Rechte an Vertraulichen Informationen, einschließlich an etwaigen betreffenden Schriftstücken, Zeichnungen, sonstigen Unterlagen, Mustern, Datenträgern o. ä. verbleiben bei der jeweiligen offenbarenden Partei, soweit nicht in diesem Vertrag oder durch spätere ausdrückliche Vereinbarung etwas Abweichendes vereinbart wird.
11.3 Die Parteien werden Vertrauliche Informationen nur solchen Arbeitnehmern, sonstigen Mitarbeitern, Beratern und auf sonstige Weise für die jeweilige Partei tätigen Personen offenbaren, welche in die Abwicklung des Vertrages bezüglich dieser AGB involviert sind und die zuvor über den Inhalt und die entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Parteien stehen dafür ein, dass die Verpflichtungen durch solche Personen eingehalten werden.
11.4 Die Verpflichtungen gelten für die Laufzeit dieses Vertrages und bleiben darüber hinaus in Bezug auf die jeweiligen Vertraulichen Informationen so lange in Kraft, bis und soweit für die jeweilige Vertrauliche Information eine der Ausnahmen erfüllt ist
11.5 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Livello im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit, ungeachtet der Übertragungs-, Träger -und Speichertechniken, den Kunden unter Verwendung seines Firmenlogos als Referenzkunden nennen darf, sowie das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, das Projekt sowie die Leistungen der Livello zu beschreiben und öffentlich zu verwenden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen.
12.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages sind schriftlich oder per E-Mail an die jeweilige Vertragsadresse der Parteien zu senden (service@livello.com).
12.3 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag offenbart werden, geheim zu halten und ausschließlich für die Zwecke des Vertrages zu verwenden, ohne sie Dritten gegenüber offenzulegen.
12.4 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Livello GmbH darf Kundendaten im Rahmen des Vertragsverhältnisses verarbeiten und speichern.
12.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
12.6 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, also Düsseldorf.
Diese AGB treten mit Wirkung ab dem Datum der Zustimmung des Kunden in Kraft.